Aufgrund heftiger Kritik auch nach dem Re-Exposure ED/2013/6 liegt die endgültige Verabschiedung eines finalen Standards doch noch in weiter Ferne. Allerdings gibt es zwischenzeitich interessante Einblicke in die laufenden Diskussionen der Standardsetter. Ende März ist u.a. beschlossen worden
- die Leasinggeberbilanzierung de facto wieder auf der alten IAS 17-Regel belassen zu wollen;
- die Bilanzwirksamkeit der Leasingverhältnisse (right-of-use) beim Leasingnehmer im Prinzip beizubehalten, aber hier als IASB und FASB unterschiedliche Wege zu verfolgen (soviel zu einem „joint project“): Das IASB fokussiert nun auf die Typ-A-Vorgehensweise, das FASB will Typ B noch beibehalten, um das front loading eliminieren zu können (aber mit Friktionen dann an anderer Stelle),
- keine laufende Überprüfung aller Annahmen mehr zu jedem Abschlussstichtag, sondern nur noch bei significant events and circumstances.
Mehr Information zum Projektstand auf der IASB-Homepage. Weitere Quellen:
- Der Projektstand im Februar ist z.B. ausfühlicher geschildert bei Findeisen/Adolph, Neue Leasingbilanzierung, in: Der Betrieb 12/2014, S. 614 ff.
- Der ED/2013/6 ist ausführlich dargestellt und analysiert bei Fülbier/Eckl/Fehr,Überarbeiteter Entwurf zu Leases liegt vor, in: Die Wirtschaftsprüfung 17/2013, S. 853 ff.
- Interessant ist es auch, aus Sicht der (empirischen) Bilanzforschung zu schauen, wie es denn überhaupt um die Reformnotwendigkeit bei der Leasingbilanzierung steht. Fülbier/Fehr: Bilanzwirksamkeit und -unwirksamkeit von Leasingverhältnissen aus Sicht der empirischen Forschung, in: Journal für Betriebswirtschaft 4/2013, S. 207 ff. geben hier einen Überblick.