News zur Leasingbilanzreform: Halbe Rolle rückwärts

Aufgrund heftiger Kritik auch nach dem Re-Exposure ED/2013/6 liegt die endgültige Verabschiedung eines finalen Standards doch noch in weiter Ferne. Allerdings gibt es zwischenzeitich interessante Einblicke in die laufenden Diskussionen der Standardsetter. Ende März ist u.a. beschlossen worden

  • die Leasinggeberbilanzierung de facto wieder auf der alten IAS 17-Regel belassen zu wollen;
  • die Bilanzwirksamkeit der Leasingverhältnisse (right-of-use) beim Leasingnehmer im Prinzip beizubehalten, aber hier als IASB und FASB unterschiedliche Wege zu verfolgen (soviel zu einem „joint project“): Das IASB fokussiert nun auf die Typ-A-Vorgehensweise, das FASB will Typ B noch beibehalten, um das front loading eliminieren zu können (aber mit Friktionen dann an anderer Stelle),
  • keine laufende Überprüfung aller Annahmen mehr zu jedem Abschlussstichtag, sondern nur noch bei significant events and circumstances.

Mehr Information zum Projektstand auf der IASB-Homepage. Weitere Quellen:

 

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