10. Auflage der „Internationale Rechnungslegung“ von Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn gewinnt den VHB-Lehrbuchpreis 2018

Seit Jahren ist es schon ein Standardwerk für die betriebswirtschaftliche Ausbildung im Rechnungswesen: das Fach- und Lehrbuch „Internationale Rechnungslegung“ von Bernhard Pellens, Rolf Uwe Fülbier, Joachim Gassen und Thorsten Sellhorn. Nun wurde es auf der VHB-Pfingsttagung in Magdeburg mit dem „Lehrbuchpreis 2018“ des VHB ausgezeichnet. Der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) ist die akademische Standesvertretung aller BWL-Professoren an deutschsprachigen Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Jedes Jahr wird über alle betriebswirtschaftlichen Disziplingrenzen hinweg das beste BWL-Lehrbuch gekürt. Die Vorschläge hierfür kommen aus den einzelnen Wissenschaftlichen Kommissionen.

Die Jubiläumsauflage gehe, so der VHB, weit über das bisherige didaktische Konzept hinaus. In autonomen Lerneinheiten, mit zahlreichen Beispielen und Übungsaufgaben, lernzielorientierten Wissensüberprüfungen, online-basierten Lösungen sowie abgesetzten Exkursen würden alle wesentlichen Themen des Einzel- und Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie angrenzende Fragen der modernen Finanzberichterstattung behandelt. An vielen Stellen fänden sich ‚Bilanzanalytische Auswirkungen‘, die die Interpretation bestimmter Bilanzierungspraktiken erleichtern und auf Ermessensspielräume hinweisen. Zusätzlich seien an passender Stelle interessante ‚Forschungsboxen‘ eingestreut, um zu einem besseren Verständnis von Rechnungslegung, ihrer Anwendung und Wirkung beizutragen. Das Standardwerk vermittle Studierenden und Praktikern in didaktisch ansprechender Weise wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und Hintergründe, die im heutigen dynamischen Wirtschaftsumfeld für die Erstellung, Interpretation und Analyse der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen unverzichtbar seien.

Wir freuen uns über diese Auszeichnung!

 

Link zur Mitteilung des VHB: http://vhbonline.org/wissenschaftsfoerderung/vhb-preise/preistraeger-und-nominierungen-2018/preistraeger-und-nominierungen-lehrbuchpreis-2018/

und des Verlags: https://www.schaeffer-poeschel.de/aktuelles-detail/gratulation-internationale-rechnungslegung-erhaelt-lehrbuchpreis/

 

10. Auflage ist beim Verlag!

Hervorgehoben

Es ist soweit. Die 10. Auflage unseres Lehrbuchs “Internationale Rechnungslegung” ist bei Schäffer-Poeschel und wird voraussichtlich im April 2017 erscheinen.

Wie bei der Vorauflage finden sich auf dieser Webseite primär die Lösungsskizzen zu den Übungsaufgaben und Ergänzungen zu diesem Lehrbuch. Des Weiteren werden wir in lockerer Folge auf aktuelle Themen eingehen, die für den Inhalt des Lehrbuchs relevant sind. Es ist allerdings nicht geplant, aus dieser Seite einen Blog zu Fragen der Internationalen Rechnungslegung  zu machen. Hierfür empfehlen wir unter anderen die Seiten des IASB und die von Deloitte gepflegte Webseite IAS plus.

IFRS 16 „Leases“ – IASB veröffentlicht neuen Standard zur Leasingbilanzierung

Nach langwierigen Diskussionen zwischen IASB und FASB sowie einem mehrjährigen Standardsetzungsprozess ist IFRS 16 „Leases“ am 13. Januar 2016 veröffentlicht worden. Laut Hans Hoogervorst, Chairman des IASB, sei damit die Leasingbilanzierung im 21. Jahrhundert angekommen (vgl. dazu die Presserklärung des IASB sowie das Video mit Hans Hoogervorst zur Vorstellung des Standards).

IFRS 16 „Leases“ ersetzt die bisherigen Regelungen des IAS 17 sowie dazugehörige Interpretationen. Erstmalig anzuwenden sind die neuen Regelungen auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Weitreichende Folgen treffen insbesondere Leasingnehmer, die künftig alle nicht-kurzfristigen Leasingverhältnisse in der Bilanz erfassen müssen. Die bisherige Unterscheidung zwischen bilanzwirksamem Finanzierungleasing und bilanzneutralem operativen Leasing bleibt nur noch für Leasinggeber bestehen. Beim Leasingnehmer greift nun der sog. right-of-use approach, wonach nicht mehr der geleaste Vermögenswert, sondern das Nutzungsrecht (und die korrespondierende Schuld) an diesem bilanziert wird. Dies gilt grds. für alle Leasingverhältnisse.
Das IASB hat in einer zudem veröffentlichten Wirkungsanalyse versucht, die Auswirkungen der Leasingbilanzreform auf die betroffenen Parteien zu skizzieren. Nicht zuletzt verleiht dies auch der lange geführten, kontroversen Diskussion über Kosten und Nutzen der Reform Ausdruck. Vgl. z.B. zur Beurteilung und zu den erwarteten Auswirkungen der Leasingbilanzreform aus Sicht der Praxis den Beitrag von Bausch/Fülbier in: Der Betrieb, 2015, Nr. 41, S. 2341-2348.

Die neue bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer kann im Grundsatz bereits in unserem Lehrbuch „Internationale Rechnungslegung“, 9. Auflage, in Kapitel 19, S. 692 – 702 (Exkurs mit Beispiel) nachgelesen werden.

Für weitere Informationen:
Projekthomepage des IASB mit Zugang zu weiterführenden Dokumenten
IAS Plus von Deloitte

Neuer Standard zur Ertragsrealisation veröffentlicht

Bereits seit dem Jahr 2002 befassten sich IASB und FASB gemeinsam mit der Überarbeitung der Regelungen zur Ertragsrealisation. Am 28. Mai 2014 veröffentlichten die Standardsetter nun den neuen Standard IFRS 15 “Erlöse aus Verträgen mit Kunden“. Dieser Standard ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen und ersetzt IAS 18 “Erlöse“, IAS 11 “Fertigungsaufträge“ sowie mehrere Interpretationen.

Einen Überblick über die sich aus IFRS 15 ergebenden Konsequenzen findet sich im Artikel “Geldeingang ist noch lange kein Umsatz“ von Georg Giersberg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. Mai 2014 (S. 24). Weitere relevante Literatur, auch zu den dem Standard vorgegangenen Entwürfen, findet sich im Literaturverzeichnis des DRSC. Wertvolle Ressourcen zu IFRS 15 sind zudem die Projektwebsite des IASB sowie IAS Plus von Deloitte.

News zur Leasingbilanzreform: Halbe Rolle rückwärts

Aufgrund heftiger Kritik auch nach dem Re-Exposure ED/2013/6 liegt die endgültige Verabschiedung eines finalen Standards doch noch in weiter Ferne. Allerdings gibt es zwischenzeitich interessante Einblicke in die laufenden Diskussionen der Standardsetter. Ende März ist u.a. beschlossen worden

  • die Leasinggeberbilanzierung de facto wieder auf der alten IAS 17-Regel belassen zu wollen;
  • die Bilanzwirksamkeit der Leasingverhältnisse (right-of-use) beim Leasingnehmer im Prinzip beizubehalten, aber hier als IASB und FASB unterschiedliche Wege zu verfolgen (soviel zu einem „joint project“): Das IASB fokussiert nun auf die Typ-A-Vorgehensweise, das FASB will Typ B noch beibehalten, um das front loading eliminieren zu können (aber mit Friktionen dann an anderer Stelle),
  • keine laufende Überprüfung aller Annahmen mehr zu jedem Abschlussstichtag, sondern nur noch bei significant events and circumstances.

Mehr Information zum Projektstand auf der IASB-Homepage. Weitere Quellen: