Nach langwierigen Diskussionen zwischen IASB und FASB sowie einem mehrjährigen Standardsetzungsprozess ist IFRS 16 „Leases“ am 13. Januar 2016 veröffentlicht worden. Laut Hans Hoogervorst, Chairman des IASB, sei damit die Leasingbilanzierung im 21. Jahrhundert angekommen (vgl. dazu die Presserklärung des IASB sowie das Video mit Hans Hoogervorst zur Vorstellung des Standards).
IFRS 16 „Leases“ ersetzt die bisherigen Regelungen des IAS 17 sowie dazugehörige Interpretationen. Erstmalig anzuwenden sind die neuen Regelungen auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Weitreichende Folgen treffen insbesondere Leasingnehmer, die künftig alle nicht-kurzfristigen Leasingverhältnisse in der Bilanz erfassen müssen. Die bisherige Unterscheidung zwischen bilanzwirksamem Finanzierungleasing und bilanzneutralem operativen Leasing bleibt nur noch für Leasinggeber bestehen. Beim Leasingnehmer greift nun der sog. right-of-use approach, wonach nicht mehr der geleaste Vermögenswert, sondern das Nutzungsrecht (und die korrespondierende Schuld) an diesem bilanziert wird. Dies gilt grds. für alle Leasingverhältnisse.
Das IASB hat in einer zudem veröffentlichten Wirkungsanalyse versucht, die Auswirkungen der Leasingbilanzreform auf die betroffenen Parteien zu skizzieren. Nicht zuletzt verleiht dies auch der lange geführten, kontroversen Diskussion über Kosten und Nutzen der Reform Ausdruck. Vgl. z.B. zur Beurteilung und zu den erwarteten Auswirkungen der Leasingbilanzreform aus Sicht der Praxis den Beitrag von Bausch/Fülbier in: Der Betrieb, 2015, Nr. 41, S. 2341-2348.
Die neue bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer kann im Grundsatz bereits in unserem Lehrbuch „Internationale Rechnungslegung“, 9. Auflage, in Kapitel 19, S. 692 – 702 (Exkurs mit Beispiel) nachgelesen werden.
Für weitere Informationen:
– Projekthomepage des IASB mit Zugang zu weiterführenden Dokumenten
– IAS Plus von Deloitte